FAQ

Hier erhalten Sie schnell und kompakt alle wichtigen Antworten zu häufig gestellten Fragen. Sollten einige Ihrer Fragen unbeantwortet bleiben, dann nehmen Sie gerne direkt mit uns Kontakt auf.
Generell haben Sie als Geschädigter bei einem Unfall das Recht einen unabhängigen KFZ-Gutachter hinzuzuziehen, um die Schadenshöhe zu beurteilen. Bei einem Haftpflichtschaden übernimmt die gegnerische Versicherung die Kosten für das Gutachten (laut §249 BGB gehören auch die Gutachtenkosten zum Schadenumfang), jedoch sollte, aufgrund der Schadenminderungspflicht, die Schadenshöhe den Wert von 750€ übersteigen (in manchen Gerichtsbezirken sogar erst ab ca. 1.000 Euro).
Wenn Sie nicht wissen, ob ihr entstandener Schaden diese Summe übertrifft, nehmen Sie gerne mit mir Kontakt auf. Ich kläre Sie diesbezüglich kostenlos auf. Sollten Sie nur einen Kostenvoranschlag benötigen, kann ich Ihnen selbstverständlich einen erstellen.
Im Haftpflichtschadenfall steht Ihnen ein Rechtsanwalt zu, dessen Kosten von der gegnerischen Versicherung getragen werden müssen.
Ihr Rechtsanwalt sorgt neben der Klärung der Schuldfrage vor allem für die vollständige Durchsetzung Ihrer Ansprüche. Die Versicherung hat viel Erfahrung mit Schadenabwicklungen und kennt sich in dieser Hinsicht meist deutlich besser als Sie aus. Sie als Geschädigter sind in dem Fall benachteiligt. Der Rechtsanwalt, als Ihre Interessenvertretung, stellt Waffengleichheit zwischen Ihnen und der Versicherung her und ermöglicht so die Schadenabwicklung auf Augenhöhe.

Gerne stelle ich Ihnen hierfür den Anwalt meines Vertrauens zur Verfügung, welcher bei dem ganzen Prozess als Unterstützung dient.
Nein, Sie sind bei einem Haftpflichtschaden nicht gezwungen das Gutachten von der gegnerischen Versicherung zuzulassen. Als Geschädigter haben Sie das Recht, einen freien und unabhängigen Sachverständigen Ihrer Wahl für die Beweissicherung und für die Feststellung des Schadenumfangs zu beauftragen. Das gilt auch für den Fall, dass der Unfallgegner oder seine Versicherung bereits einen Gutachter beauftragt haben.
Im Falle einer fiktiven Abrechnung wird ausschließlich der Nettobetrag des Gutachtens für ihr Kraftfahrzeug zuzüglich der Wertminderung ausgezahlt.

Wichtig für die weiteren Schritte sind:

  • Personalien und Versicherungsdaten des Schädigers
  • Kennzeichen des Unfallgegners
  • Zeit und Ort des Unfallgeschehens
  • Fotos von den Schäden am Unfallort
  • Keine Schuldanerkenntnisse unterschreiben 
  • Kontakt von Zeugen und/oder Kameraaufnahmen sichern

Können diese Daten nicht festgehalten werden? Handelt es sich um einen großen Sachschaden? Sind sogar Personen verletzt? Dann sollte unbedingt die Polizei und gegebenfalls der Notruf gerufen werden. Ansonsten kann der Unfallbericht von z.B. der DEKRA oder dem TÜV empfohlen werden.

Diese Frage lässt sich nicht allgemeingültig beantworten. Je höher der Schaden, desto aussagefähiger ist diese Frage. Bestenfalls lassen Sie sich in diesem Fall von mir oder eines KFZ-Mechanikers meines Vertrauens kostenlos beraten.
Sollten Sie sich entscheiden keinen Mietwagen zu nehmen, können Sie alternativ eine Nutzungsausfallentschädigung verlangen. Die Höhe dieser Summe ist von dem Fahrzeugtypen abhängig. Geben Sie mir in diesem Fall gerne im Voraus Bescheid, damit ich diesen Wert bei der Gutachtenerstellung mitberücksichtige.
Nach einem unverschuldeten Unfall teilt die gegnerische Versicherung oft mit, dass Sie kein Kfz Gutachten benötigen und lediglich ein Kostenvoranschlag mit den dazugehörigen Fotos ausreichend ist. Dieser unscharfe Vorschlag sei mit Vorsicht zu genießen, denn im Einzelfall kann ein Kostenvoranschlag eine ausreichende Lösung sein, oft ist dem jedoch nicht so. Derartige Schadensabwicklungen sind häufig nur für die regulierende Versicherung vorteilhaft. Beim Kostenvoranschlag werden viele Ansprüche des Geschädigten gar nicht berücksichtigt.

Folglich sollten Sie beim Einstieg einer Schadenabwicklung die Vor- und Nachteile eines Kostenvoranschlags kennen. Der Nachweis eines Schadens ist in verschiedenen Möglichkeiten möglich, jedoch ist der Kostenvoranschlag die unsicherste Variante für eine Schadenabwicklung.

Ein Kfz Kostenvoranschlag ist nachteilhaft, wenn..
– der Schaden oberhalb der Bagatellgrenze liegt (Bagatellschäden bis ca. 750 Euro bis 1.000 Euro)
– der Schaden eine höhere Komplexität aufweist
– der Eintritt einer Wertminderung zu überprüfen ist (Mindererlös bei einem späteren Verkauf des Autos)
– Altschäden am Fahrzeug vorliegen (vom Schaden betroffene Bauteile)
– Risiken für eine Ausweitung der Reparaturkosten vorliegen
– die Ermittlung weiterer Positionen erforderlich ist (Reparturdauer, Ausfallzeit, Verkehrssicherheit, Nutzungsausfall)
– ein abgesunkener Fahrzeugwert vorliegt (Wertverhältnis Reparaturkosten zu Fahrzeugwert /Wiederbeschaffungswert)
– eine Restwertermittlung erforderlich ist (Wert des Fahrzeugs im verunfallten Zustand)
In einem Haftpflichtschadenfall können Sie frei eine Werkstatt auswählen. Eine Weisungspflicht der gegnerischen Versicherung besteht in diesem Fall nicht.

In diesem Fall ist die Suche nach einem Zeugen sehr wichtig. Eine Befragung der Personen in der unmittelbaren Nähe des Unfallorts ist unbedingt zu empfehlen. Auch die Suche nach Kameraaufnahmen am Unfallort könnten für die nächsten Schritte sehr vorteilhaft sein.

Der Schaden sollte im zweiten Schritt bei der Polizei gemeldet werden, wo dann auch eine Anzeige erstellt werden kann. Diese wird benötigt, um den Schaden bei der Versicherung melden zu können.